IFRS 9 3.3.3

Kapitel 3: Ansatz und Ausbuchung

3.3: Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

3.3.3

Die Differenz zwischen dem Buchwert einer getilgten oder auf eine andere Partei übertragenen finanziellen Verbindlichkeit (oder eines Teils derselben) und dem gezahlten Entgelt, einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, ist erfolgswirksam zu erfassen.

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QAAAF-87184