IFRS 9 7.1.3

Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

7.1: Zeitpunkt des Inkrafttretens

7.1.3

Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2010–2012, veröffentlicht im Dezember 2013, wurden die Paragraphen 4.2.1 und 5.7.5 als Folge der Änderung von IFRS 3 geändert. Ein Unternehmen hat diese Änderung prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, für die die Änderung von IFRS 3 gilt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184