IFRS 9 B2.2

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Anwendungsbereich (Kapitel 2)

B2.2

Die Vorschriften für Versorgungspläne für Arbeitnehmer, die in den Anwendungsbereich von IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen fallen, und für Verträge über Nutzungsentgelte, die an das Umsatzvolumen oder die Höhe der Erträge aus Dienstleistungen gekoppelt sind und nach IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bilanziert werden, werden durch den vorliegenden Standard nicht geändert.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184