IFRS 9 B3.1.4

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Ansatz und Ausbuchung (Kapitel 3)

Erstmaliger Ansatz (Paragraph 3.1)

Marktüblicher Kauf und Verkauf finanzieller Vermögenswerte

B3.1.4

Ein Vertrag, der einen Nettoausgleich für eine Änderung des Vertragswerts vorschreibt oder gestattet, stellt keinen marktüblichen Vertrag dar. Ein solcher Vertrag ist hingegen im Zeitraum zwischen Handels- und Erfüllungstag wie ein Derivat zu bilanzieren.

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QAAAF-87184