IFRS 9 B4.4.3

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Einstufung (Kapitel 4)

Neueinstufung finanzieller Vermögenswerte (Abschnitt 4.4)

Neueinstufung finanzieller Vermögenswerte

B4.4.3

Die folgenden Sachverhalte stellen keine Änderungen des Geschäftsmodells dar:

(a)

eine Änderung der Absicht in Bezug auf bestimmte finanzielle Vermögenswerte (auch bei wesentlichen Veränderungen der Marktbedingungen),

(b)

das zeitweilige Verschwinden eines bestimmten Markts für finanzielle Vermögenswerte,

(c)

eine Übertragung finanzieller Vermögenswerte zwischen Teilen des Unternehmens mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184