IFRS 9 B5.2.1

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bewertung (Kapitel 5)

Folgebewertung (Abschnitte 5.2 und 5.3)

B5.2.1

Wird ein Finanzinstrument, das zunächst als finanzieller Vermögenswert angesetzt wurde, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und fällt dieser unter null, so ist dieses Finanzinstrument eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß Paragraph 4.2.1. Hybride Verträge mit Basisverträgen, bei denen es sich um Vermögenswerte im Anwendungsbereich dieses Standards handelt, werden jedoch immer gemäß Paragraph 4.3.2 bewertet.

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QAAAF-87184