IFRS 9 B5.7.10

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bewertung (Kapitel 5)

Gewinne und Verluste (Abschnitt 5.7)

Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden

B5.7.10

Im folgenden Beispiel wird eine Situation beschrieben, in der eine Rechnungslegungsanomalie im Gewinn oder Verlust entstünde, wenn die Auswirkungen von Veränderungen beim Ausfallrisiko der Verbindlichkeit im sonstigen Ergebnis ausgewiesen würden. Eine Hypothekenbank vergibt Kredite an Kunden und refinanziert diese durch den Verkauf von Anleihen mit kongruenten Merkmalen (z. B. ausstehender Betrag, Rückzahlungsprofil, Laufzeit und Währung) am Markt. Gemäß den Vertragsbedingungen des Kredits kann der Hypothekenkunde seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen (d. h. seine Verpflichtung gegenüber der Bank erfüllen), indem er die entsprechende Anleihe zum beizulegenden Zeitwert am Markt erwirbt und an die Hypothekenbank liefert. Infolge dieses vertraglichen Rechts auf vorzeitige Rückzahlung nimmt – wenn sich die Bonität der Anleihe verschlechtert (und somit der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit der Hypothekenbank sinkt), der beizulegende Zeitwert der Kreditforderung der Hypothekenbank ebenfalls ab. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Forderung spiegelt das vertragliche Recht des Hypothekenkunden wider, den Hypothekenkredit durch Erwerb der zugrunde liegenden Anleihe zum beizulegenden Zeitwert (der in diesem Beispiel abgenommen hat) und Lieferung der Anleihe an die Hypothekenbank vorzeitig zurückzuzahlen. Die Auswirkungen von Änderungen beim Ausfallrisiko der Verbindlichkeit (der Anleihe) werden daher durch eine entsprechende Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts (des Kredits) im Gewinn oder Verlust kompensiert. Würden die Auswirkungen von Änderungen beim Ausfallrisiko der Verbindlichkeit im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, entstünde eine Rechnungslegungsanomalie im Gewinn oder Verlust. Die Hypothekenbank ist daher verpflichtet, jede Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit (einschließlich der Auswirkungen von Änderungen bei ihrem Ausfallrisiko) im Gewinn oder Verlust auszuweisen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184