IFRS 9 B5.7.18

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bewertung (Kapitel 5)

Gewinne und Verluste (Abschnitt 5.7)

Bestimmung der Auswirkungen von Veränderungen beim Ausfallrisiko

B5.7.18

Bestehen die einzigen signifikant relevanten Änderungen der Marktbedingungen bei einer Verbindlichkeit in Veränderungen bei einem beobachtbaren (Referenz-)Zinssatz, kann der in Paragraph B5.7.16(a) angegebene Betrag wie folgt geschätzt werden:

(a)

Zunächst berechnet das Unternehmen anhand des beizulegenden Zeitwerts sowie der vertraglichen Zahlungsströme der Verbindlichkeit zu Beginn der Berichtsperiode die interne Verzinsung der Verbindlichkeit. Von dieser Verzinsung wird der beobachtbare (Referenz-)Zinssatz zu Beginn der Berichtsperiode abgezogen, um den instrumentspezifischen Bestandteil der internen Verzinsung zu ermitteln.

(b)

Als nächstes berechnet das Unternehmen den Barwert der mit der Verbindlichkeit verbundenen Zahlungsströme und zieht zu diesem Zweck die vertraglichen Zahlungsströme der Verbindlichkeit am Ende der Berichtsperiode sowie einen Abzinsungssatz heran, der der Summe aus (i) dem beobachtbaren (Referenz-) Zinssatz am Ende der Berichtsperiode und (ii) dem unter (a) ermittelten instrumentspezifischen Bestandteil der internen Verzinsung entspricht.

(c)

Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit am Ende der Berichtsperiode und dem gemäß (b) bestimmten Betrag entspricht der Veränderung beim beizulegenden Zeitwert, die nicht auf Veränderungen beim beobachtbaren (Referenz-)Zinssatz zurückzuführen ist. Dies ist der Betrag, der gemäß Paragraph 5.7.7(a) im sonstigen Ergebnis auszuweisen ist.

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QAAAF-87184