IFRS 9 B5.7.6

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bewertung (Kapitel 5)

Gewinne und Verluste (Abschnitt 5.7)

Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden

B5.7.6

Bei dieser Beurteilung muss das Unternehmen einschätzen, ob die Auswirkungen von Veränderungen beim Ausfallrisiko der Verbindlichkeit im Gewinn oder Verlust voraussichtlich durch eine Veränderung beim beizulegenden Zeitwert eines anderen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstruments ausgeglichen werden. Diese Erwartung muss auf einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen den Merkmalen der Verbindlichkeit und denen des anderen Finanzinstruments basieren.

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QAAAF-87184