IFRS 9 B6.2.2

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Kapitel 6)

Sicherungsinstrumente (Abschnitt 6.2)

Zulässige Instrumente

B6.2.2

Die eigenen Eigenkapitalinstrumente eines Unternehmens sind keine finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens und können daher nicht als Sicherungsinstrumente designiert werden.

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QAAAF-87184