IFRS 9 BA.8

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Definitionen (Anhang A)

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

BA.8

Allein die Tatsache, dass eine Verbindlichkeit zur Finanzierung von Handelsaktivitäten verwendet wird, genügt nicht, um sie als „zu Handelszwecken gehalten“ einzustufen.

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QAAAF-87184