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RENO Nr. 12 vom Seite 2

Streifzug durch das Verfahrensrecht, Teil 1

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Erinnern Sie sich noch an die Eheleute Brecht, die wir bei ihrem Streifzug durch das BGB begleitet haben? In der nunmehr beginnenden Beitragsserie folgen wir den vier Familienmitgliedern erneut, um sie dieses Mal bei der Durchsetzung ihrer manchmal doch alltäglichen Ansprüche zu beobachten.

In der RENO 5/2016 bis 10/2016 haben die Eheleute Bert und Babette Brecht mit ihren Kindern Britta und Benjamin in ihrem Familienalltag immer wieder die im BGB enthaltenen gesetzlichen Vorschriften gestreift. Bei diesen Regelungen handelt es sich um das sogenannte materielle Recht.

Manchmal braucht aber auch die Familie Brecht Hilfe, um ihre „alltäglichen“ Dinge durchsetzen zu können. Hier sind sie auf das formelle Recht angewiesen, das u. a. in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist.

ZPO

Die ZPO ist am 1. Oktober 1879 in Kraft getreten und liefert die Grundregelungen aller Prozessordnungen, d. h. auch die Gesetze in anderen Rechtsstreitigkeiten greifen oft auf die Regelungen der ZPO zurück.

Beispiel

In § 46 Abs. 2 ArbGG ist z. B. geregelt, dass für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend gelten.

Grundsätzlich regelt die ZPO die bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten übe...

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