Arbeitshilfe Mai 2019

Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG ist bindend?

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1. Ist die in einem Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Feststellung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, für die Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend oder kann im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung geprüft werden, ob die Hinzurechnung dieser Einkünfte gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheiten des Gesellschafters verletzt?

2. Verstößt die Anwendung der §§ 182 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nach Maßgabe des sog. Grundsatzes der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten insoweit gegen Gemeinschaftsrecht, als der Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG gemeinschaftsrechtswidrige Feststellungen enthält?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB JAAAF-88543