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IWB Nr. 2 vom Seite 73

Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit in der Schweiz

, Radgen

Ralf Ackermann

[i]EuGH, Urteil vom 21.9.2016 - Rs. C-478/15 NWB MAAAF-83205, Radgen Die vorliegende Rechtssache Radgen stellt ein weiteres – wenig überraschendes – Urteil des EuGH zum sog. Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz dar. Die gleichwohl wissenswerte Entscheidung wird im Folgenden besprochen und vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs erläutert.

Kernaussagen
  • Die Grundfreiheiten der EU gelten grundsätzlich nicht im Verhältnis zur Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat. Der EuGH nutzt jedoch das Freizügigkeitsabkommen, um die steuerlichen Auswirkungen der Grundfreiheiten auf die Schweiz auszudehnen.

  • § 3 Nr. 26 EStG in der aktuellen Fassung ist dazu geeignet, deutsche Steuerpflichtige davon abhalten, eine Arbeitnehmertätigkeit in der Schweiz auszuüben. Dies stellt einen ungerechtfertigten Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar.

  • Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des EuGH kann die Schweiz fast schon „als Drittstaat-Mitgliedstaat der EU“ bezeichnet werden.

I. Einführung

[i]Der streitgegenständliche § 3 Nr. 26 EStG begünstigt drei NebentätigkeitenNach § 3 Nr. 26 EStG werden bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten steuerfrei gestellt. Dabei kann die Steuerfreiheit sowohl von unbeschränkt als auch von beschränkt Steuerpflichtigen beansprucht werden. ...