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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 84

Neuerungen beim Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht bei Non-PIE (IDW EPS 400 n. F.)

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

Zum Jahreswechsel 2016/2017 veröffentlichte das IDW mit IDW EPS 400 n. F. den Entwurf neuer grundlegender Regelungen für den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Sie gelten für Abschlussprüfungen bei allen Unternehmen, berücksichtigen insb. die Anforderungen von ISA 700 und sollen die Relevanz des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für seine Adressaten erhöhen. Aufgrund dessen wird der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Unternehmen außerhalb derjenigen von öffentlichem Interesse (Non-PIE) deutlich umfangreicher und erhält eine neue Struktur sowie einige generelle, neue Inhalte. Bei der Abschlussprüfung von Non-PIE sind die Regelungen des IDW EPS 400 n. F. anzuwenden für Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem (bei PIE gelten sie bereits ab Berichtszeiträumen mit Beginn nach dem ).

Kernaussagen
  • IDW EPS 400 n. F. regelt Rahmenvorgaben und Grundlagen für den „neuen“ uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Geltung für Abschlussprüfungen bei Non-PIE und PIE.

  • Durch die Anford...