Arbeitshilfe Februar 2018

Keine Bildung einer Ansparabschreibung bei bereits in die sog. Liebhaberei übergegangenem Gewerbebetrieb?

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Kann die zeitlich spätere Einstufung des Betriebes als so genannten Liebhabereibetrieb das objektive Tatbestandsmerkmal des § 7g EStG a.F. „Betrieb“ rückwirkend entfallen lassen mit der Folge, dass das Tatbestandsmerkmal des § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG a.F., die objektive Möglichkeit der Investition im Zeitpunkt der Bildung der Ansparrücklage, nicht mehr gegeben ist?

Kann der Rechtsbegriff der Betriebsaufgabe (objektiv erkennbare Tatsachen durch Handlungen) mit dem der Liebhaberei (rückwirkende subjektive Würdigung aller äußeren und inneren Tatsachen) hinsichtlich der Rechtsfolge der Unzulässigkeit der Bildung einer Ansparrücklage nach Betriebsaufgabe gleichgesetzt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAG-40925