Reinhard Schweizer

Die Prüfung der Steuerfachwirte

18. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-470-60558-6

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Die Prüfung der Steuerfachwirte (18. Auflage)

Klausurtypischer Teil – Lösungen

Erster Prüfungssatz

Steuerrecht I
Teil 1: Einkommensteuer
1. Persönliche Einkommensteuerpflicht

Eloisa Brome ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, weil sie als natürliche Person ihren Wohnsitz in Leverkusen (Inland) hat. (1,0 P.)

2. Veranlagungsart

Für den VZ 2016 ist eine Einzelveranlagung durchzuführen, § 25 EStG. (1,0 P.)

Eine Zusammenveranlagung kommt nicht in Betracht, weil seit dem eine dauerhafte Trennung vorliegt. (0,5 P.)

3. Einkommensteuertarif

Auf das zu versteuernde Einkommen ist der Grundtarif nach § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. (1,0 P.)

Das Verwitwetensplitting kann Eloisa Brome nicht in Anspruch nehmen, weil im Zeitpunkt des Todes () die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht mehr erfüllt waren, § 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG. (0,5 P.)

4. Berücksichtigung von Kindern

Manuel steht als adoptiertes Kind den leiblichen Kindern gleich, weil sie ebenfalls im 1. Grad mit der Steuerpflichtigen verwandt sind, § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG. (1,0 P.)

Eloisa Brome erhält die doppelten Kinder- und Betreuungsfreibeträge, weil der andere Elternteil verstorben ist, § 32 Abs. 6 Nr. 1 EStG. (1,0 P.)

Damit erhält sie den Kinderfreibetrag in Höhe von 4.608 € (VZ 2017: 4.716 €) und den Betreuungsfreibetrag in Höhe von 2.640 €. (1,0 P.)

5. Ermittlung der Ein...