Arbeitshilfe September 2020

Betriebsaufspaltung: Keine personelle Verflechtung ohne Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB

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Liegt die personelle Verflechtung vor, wenn die zu je 1/3 an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter neben einem mit 1 % beteiligten Nur-Besitzgesellschafter mit je 33 % an der Besitzgesellschaft beteiligt und zu deren Geschäftsführern bestellt, jedoch nicht nachweislich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAG-49524