Arbeitshilfe Oktober 2018

Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif ? – Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

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Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif – Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen.

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB PAAAG-51238