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StuB Nr. 16 vom Seite 628

Antrag auf Grunderwerbsteuer-Erstattung prüfen und bis Anfang November 2017 Erstattung beantragen

Minderung der Bemessungsgrundlage möglich?

RA/StB Wolfram Vogel

In Kürze läuft die Frist für eine etwaige Erstattung der Grunderwerbsteuer in den Fällen der sog. Ersatzbemessungsgrundlage ab und ein etwaiger Erstattungsanspruch verjährt. Bereits aus eigenen Interessen (Haftungsvermeidung oder Wahrung der Vermögensinteressen) ist daher eine Prüfung geboten, ob bei einem zwischen dem und Sommer 2015 grunderwerbsteuerbaren Vorgang, bei dem die Ersatzbemessungsgrundlage zur Anwendung kam, eine Minderung der Bemessungsgrundlage in Betracht kommt.

Vogel, Die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer durch das Steueränderungsgesetz 2015, StuB 3/2016 S. 98 NWB NAAAF-49416

Kernfragen
  • Welche Unternehmen sollten prüfen, ob ein Grunderwerbsteuer-Erstattungsanspruch besteht?

  • Welche Fristen sind zu beachten?

  • Welche Formalien sind einzuhalten?

I. Hintergrund und gesetzliche Rahmenbedingungen

[i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter NWB EAAAB-14435 Vogel, Rückwirkende Verfassungswidrigkeit der grunderwerbsteuerlichen Ersatzbemessungsgrundlage ab 1.1.2009, StuB 18/2015 S. 712 NWB AAAAF-02192 Die Grunderwerbsteuer kennt zwei Arten der Bemessungsgrundlage: Die Gegenleistung (§ 9 GrEStG) und die sog. Ersatzbemessungsgrundlage (§ 8 Abs. 2 GrEStG insb. i. V. mit §§ 176 ff. BewG). Letztere kommt insb. zur Anwendung, wenn die Grunderwerbsteuer

  • durch Umwandlungen nach dem UmwG,

  • durch gesellschaftsrechtliche Vorgänge (z. B. Einbringungen, verdeckte Einlage von Grundstücken i...