Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg  Beschluss v. - 4 V 251/16

Gesetze: TabStG § 23 Abs. 1 S. 2, AO § 71

Tabaksteuerrecht; allgemeines Steuerrecht: Auch ein Steuerschuldner kann Haftungsschuldner gemäß § 71 AO sein

Leitsatz

1. Steuerschuldner nach § 23 Abs. 1 S. 2 TabStG ist auch derjenige, der die Zigaretten vom Verbringer oder Versender übernimmt (Anschluss an BFH VII R 44/11).

2. Haftungsschuldner gemäß § 71 AO kann auch der Steuerschuldner sein (Bestätigung von ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAG-54141

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen