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NWB Nr. 44 vom Seite 3357

Rechtliche Irrtümer des Arbeitgebers und ihre Folgen

Von Anfang bis Ende eines Arbeitsverhältnisses Fehlvorstellungen erkennen und Fehler vermeiden

Christiane Ordemann

Wer hat nicht schon einmal gehört, bei Krankheit könne der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer nicht kündigen oder in ein Zeugnis dürfe er nichts Negatives hineinschreiben? Diese und viele andere Rechtsirrtümer kursieren unter Arbeitgebern (und Arbeitnehmern). Der Beitrag greift einige besonders praxisrelevante Irrtümer auf und gibt Tipps für Situationen wie Vorstellungsgespräche, Abmahnungen usw.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Erlaubte und unerlaubte Unwahrheiten im Bewerbungsgespräch

[i]Das Interesse des Arbeitgebers an möglichst vielen Informationen über den Bewerber hat seine GrenzenArbeitgeber haben nicht ohne Grund großes Interesse, von ihren Bewerbern vor einer eventuellen Einstellung so viel wie möglich zu erfahren. Schließlich kann man sich nach Erreichen des Kündigungsschutzes i. d. R. nicht mehr so einfach von einem Mitarbeiter trennen, wenn es untereinander nicht mehr „passt“. Aber längst nicht alle Fragen im Bewerbungsgespräch sind zulässig. Grds. unzulässig sind Fragen zur Familie und zur eigenen Person. Hierzu gehören Fragen zu

  • Familienplanung/Schwangerschaft,

  • Heiratsabsichten,

  • Vermögensverhältnissen,

  • Vorstrafen,

  • Krankheiten,

  • Religion und Konfession,

  • Parteizugehörigkeit,

  • Gewerk...