Arbeitshilfe März 2019

§ 17 UStG greift dann nicht ein, wenn ein Unternehmer von vornherein keine Umsatzsteuer schuldet

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Korrektur eines Umsatzsteuerbescheids wegen zu Unrecht festgesetzter Umsatzsteuer nach § 13b UStG:

Kann im Rahmen der Rückabwicklung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG auf seiten eines Werkunternehmers der begehrten Änderung des Umsatzsteuerbescheids die Vorschrift des § 17 UStG in unmittelbarer bzw. analoger Anwendung entgegengehalten werden?

Steht der Durchsetzbarkeit des gemäß § 37 Abs. 2 AO geltend gemachten Erstattungsanspruchs der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB JAAAG-68604