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NWB Nr. 7 vom Seite 413

Verbraucher oder nicht, das ist für die Kreditwürdigkeitsprüfung die Frage

Normierte Prüfung durch Kreditgeber vor Darlehensvergabe in der Vermögensverwaltung

Uwe Schelske

Im vorliegenden Beitrag wird das Immobiliarverbraucherdarlehen (§ 491 Abs. 1 Satz 1 BGB) im Rahmen einer Vermögensverwaltung betrachtet und der Frage nachgegangen, ob es sich bei der Kreditaufnahme zu diesem Zweck um die Tätigkeit eines Verbrauchers (§ 13 BGB) oder eines Unternehmers (§ 14 BGB) handelt. Die Frage ist in der Praxis der Kreditwirtschaft auch nach der Umsetzung der [i]Zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie Müller, NWB 37/2016 S. 2799 Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht (BGBl 2016 I S. 396) von Bedeutung und zu beantworten. Denn in den §§ 505a ff. BGB sind für den Kreditgeber erstmals Umfang und Inhalt der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Darlehen an Verbraucher normiert (Esper in Freckmann/Merz, Immobiliar-Verbraucherdarlehen nach Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, 2016, Rz. 262 ff.), während für Unternehmer zumindest im BGB keine solche Prüfung vorgesehen ist.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Die Kreditwürdigkeitsprüfung vor der Kreditvergabe

[i]Erschwerung der Kreditvergabe durch die Kreditwürdigungsprüfung?Umfang und Reichweite der am ins BGB eingefügten Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505a BGB) haben zunächst zu Verunsicherungen und Diskussionen geführt. In der Presse wurde die Erschwerung der Kreditvergabe angesprochen. Der Gesetzgeber ist auf dem Weg,...BGBl 2017 I S. 2446