Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
4. Aufl. 2018
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99. Geringwertige Wirtschaftsgüter
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Steuerberater- kammern | Anzahl ausgewerteter
Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare
Punktzahl |
Verbund | 11 | 54,55 % | 3,0 - 8,0 |
NRW | 21 | 28,57 % | 7,0 - 16,0 |
Besonderheiten: Einfache GWG-Aufgaben finden sich in NRW bereits in den Zwischenprüfungen.
Komplexere GWG-Aufgaben (insbesondere Korrekturbuchungen und Günstigerprüfungen) sind in NRW erst Bestandteil der Abschlussprüfung.
Der Verbund kennt (noch!) keine Günstigerprüfung, d. h. entweder soll laut ausdrücklicher Aufgabenstellung § 6 Abs. 2 EStG oder § 6 Abs. 2a EStG angewendet werden.
9.19.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG
Im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 2 EStG kann es nur einen kurzen Geschäftsvorfall geben, der zu buchen ist. Hierbei ist zu differenzieren zwischen offensichtlichen GWG (Kaufpreis netto bis einschließlich 410 € oder Kaufpreis brutto bis einschließlich 487,90 €) und „versteckten“ GWG (Kaufpreis netto über 410 € oder brutto über 487,90 € und damit eigentlich kein GWG – aufgrund eines Rabatts oder eines Skontos am Ende aber doch ein GWG).
Zur Verdeutlichung des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 2 EStG folgende Übersicht:
§ 6 Abs. 2 EStG ist als Wahlrecht (vgl. Formulierung in Satz 1 „können“...