Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
4. Aufl. 2018
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1515. Investitionsabzugsbeträge (IAB) und Sonderabschreibungen
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Steuerberater- kammern | Anzahl ausgewerteter
Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare
Punktzahl |
Verbund | 11 | 45,45 % | 5,0 - 10,0 |
NRW | 21 | 33,33 % | 8,0 - 23,5 |
Hier hat es eine größere Gesetzesänderung gegeben! Gemäß § 52 Abs. 16 Satz 1 EStG ist § 7g Abs. 1 bis 4 EStG in der am geltenden Fassung erstmals für Investitionsabzugsbeträge (IAB) anzuwenden, die in nach dem endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden.
Das bedeutet für die Abschlussprüfungen 2018 (Sommer und Winter), dass diese Gesetzesänderung relevant ist, da die meisten (eigentlich alle) Prüfungen auf dem Rechtsstand des Vorjahres (also 2017 und damit mit dem neuen IAB) stattfinden.
Im Folgenden werden zunächst die wesentlichen Änderungen des § 7g Abs. 1 bis 4 EStG erläutert:
1. Keine konkrete Benennung und keine konkrete
Investitionsabsicht
Gemäß § 7g
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 EStG a. F. war es
(u. a.) erforderlich, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, das
begünstigte Wirtschaftsgut (beachte: Singular!) voraussichtlich in den dem
Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden drei Wirtschaftsjahren anzuschaffen oder
herzustellen. Außerdem musste der Steuerpflichtige...