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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 18 | Steuerberaterhaftung: Kein Schadenersatz bei versehentlicher Selbstanzeige

Übermittelt ein Steuerberater für einen Mandanten eine Selbstanzeige, ohne dies mit dem Betroffenen ausreichend abgestimmt zu haben, ist die daraus resultierend Steuernachforderung nach einem aktuellen Urteil des BGH kein ersatzfähiger Schaden. Es liege zwar eine Pflichtverletzung des Beraters vor. Ein Steuernachteil sei aber nur dann ersatzfähig, wenn er auf rechtlich zulässigem Wege vermeidbar gewesen wäre.

Das letzte Urteil, das wir für Sie ausgewählt haben, stammt vom Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter mussten in einem interessanten Streitfall über die Haftung eines Steuerberaters befinden.

Eine Apothekerin hatte jahrelang an ihren Lebensgefährten, einen Rechtsanwalt, aus rein privaten Gründen monatlich 1.500 € überwiesen, dies steuerlich aber als Anwaltshonorar deklariert. Der Steuerberater der Apothekerin sollte eigentlich nur eine Selbstanzeige für sie vorbereiten, er schickte diese aber versehentlich auch schon ab. Die Selbstanzeige war glücklicherweise vollständig und führte zur Strafbefreiung. Die Apothekerin musste jedoch Steuern in Höhe von knapp 70.000 € nachzahlen und wollte diesen Betrag von ihrem Berater ersetzt bekommen.

Die Preisfrage lautet: Haftet der Berat...