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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 08-09 | Umsatzsteuer: Verlängerung der Übergangsregelung zu Konsignationslagern und Reformpläne

Das BMF hat die Sichtweise des BFH zum Ort der Lieferung bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen in ein inländisches Konsignationslager übernommen. Für vor dem ausgeführte Leistungen gibt es eine (verlängerte) Übergangsregelung. Wir nutzen die Gelegenheit, Sie über den Vorschlag der EU-Kommission zu informieren, als konkrete Sofortmaßnahme eine für alle Mitgliedstaaten einheitliche Vereinfachungsregelung für Konsignationslager einzuführen.

Wir kommen zur Umsatzsteuer. Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsregelung verlängert – für grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches Konsignationslager. Wir nehmen das BMF-Schreiben zum Anlass, Sie auch über die diesbezüglichen Reformpläne der EU-Kommission zu informieren.

Bei Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, spielen Konsignationslager eine große Rolle. Um eine schnelle Belieferung von dringend benötigten Waren sicherzustellen, richtet der Lieferant in räumlicher Nähe zum Kunden ein Auslieferungslager ein. Die Ware verbleibt grundsätzlich solange im Eigentum des liefernden Unternehmers, bis der Abnehmer sie aus dem Lager entnimmt.

Bei der Umsatzsteuer stellt sich die Frage: Zu welchem Zeitpu...