Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

4. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-470-65444-7

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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (4. Auflage)

3. Kaufmannseigenschaft

Übersicht zur Kaufmannseigenschaft


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Istkaufmann, § 1 HGB Kaufmann kraft Betätigung
Handelsgewerbe
Kaufmann nach dem HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).
Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb (und zwar unabhängig von der Branche), es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).
 
Gewerbebetrieb
Ein Gewerbebetrieb ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
  • Dauerhaftigkeit (also keine einmaligen oder gelegentlichen Tätigkeiten)
  • Gewinnerzielungsabsicht (die Absicht reicht aus; unerheblich ist, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird)
  • Selbstständigkeit (also keine Weisungsgebundenheit, sondern Handeln auf eigenes Risiko)
  • keine freiberufliche Tätigkeit (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit)
  • rechtmäßige Tätigkeit, d. h. die Tätigkeit darf nicht gesetzes- oder sittenwidrig sein
 
kaufmännische Organisation
Es kommt nicht auf ein einzelnes Merkmal, sondern auf das Gesamtbild des Betriebs und auf die Gesamtumstände anhand einer Kombination von Merkmalen an.
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