Arbeitshilfe März 2020

Zinssatz nach § 233a AO ist verfassungsgemäß?

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Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat im Streitjahr 2012 verfassungswidrig und sind daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen? - Ist beim Erlass einer Steuernachzahlung auch zu berücksichtigen, ob der Schaden durch eine Amtspflichtverletzung wegen überlanger Verfahrens-/Bearbeitungsdauer gemindert oder sogar wieder gut gemacht werden kann?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAG-79208