Arbeitshilfe November 2018

Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers: Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung einer Forderung im Insolvenzverfahren

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Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers: Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung einer Forderung im Insolvenzverfahren

1. Ist der in Haftung genommene Geschäftsführer einer GmbH im Haftungsverfahren gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Steuerschuld ausgeschlossen, wenn er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der GmbH den im Prüfungstermin angemeldeten Forderungen des FA nicht widersprochen hat und diese nachfolgend zur Tabelle festgestellt werden?

2. Gilt dies auch dann, wenn er den gegenüber dem Insolvenzschuldner ergangenen Steuerbescheid vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefochten hatte?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB DAAAG-79230