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NWB Nr. 17 vom Seite 1260

Vorsicht bei der Anmeldung von Steuerforderungen durch das Finanzamt im Insolvenzverfahren!

Christof Taube

Wenn während eines laufenden Einspruchsverfahrens über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wird, kann ein unterlassener Widerspruch gegen die Anmeldung einer Steuerforderung durch das Finanzamt dazu führen, dass der Geschäftsführer der GmbH im Rahmen seiner anschließenden Inanspruchnahme als Haftungsschuldner gem. § 166 AO keine Einwendungen mehr gegen die Höhe der Steuerfestsetzung erheben kann. Es droht die Haftung für möglicherweise unberechtigte Steuerforderungen!

Sachverhalt:

[i]BFH, Urteil v. 27.9.2017 - XI R 9/16 NWB RAAAG-62862 A war Geschäftsführer der B-GmbH. Gegen die im Schätzungswege festgesetzte Körperschaft- und Umsatzsteuer legte die GmbH, vertreten durch A Einspruch ein. Anschließend wurde über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. A war während des Insolvenzverfahrens weiterhin Geschäftsführer der GmbH. Der Insolvenzverwalter reichte sodann die ausstehenden Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen ein. Das Finanzamt folgte den Angaben und meldete die sich hieraus ergebenden Steuerforderungen zur Tabelle an. Die GmbH widersprach der Forderungsanmeldung nicht. Die Forderungen wurden festgestellt (§§ 174, 175, 178 InsO) und das Finanzamt...