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StuB Nr. 9 vom Seite 330

Endgültiges Aus für die Einheitsbewertung

Anmerkungen zum , 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12

Dr. Kai Tiede

Es sollte den zuständigen Politikern und Ministerialbeamten zu denken geben, wenn das BVerfG eine steuerrechtliche Regelung für gleichheits- und damit verfassungswidrig erklärt, und alle in der Öffentlichkeit genau diese Entscheidung erwartet haben. Denn man hat – was mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nur schwer vereinbar ist – offenen Auges einen grundgesetzwidrigen Zustand über viele Jahre toleriert. Interessant war daher nur die Ausgestaltung der Übergangsregelung. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber hier eine großzügige Frist eingeräumt, damit den Kommunen das bisherige Grundsteueraufkommen von ca. 14 Mrd. € pro Jahr erhalten bleibt.

, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 NWB MAAAG-80435

Kernfragen
  • Was ist die Funktion von Einheitswerten?

  • Welche steuerlichen Folgen hat die Entscheidung des BVerfG?

  • Welche Grundstücke sind betroffen?

I. Bedeutungsverlust der Einheitswerte

[i]Stöckel, Neue Verfassungsbeschwerde zur Einheitsbewertung und Grundsteuer, NWB 46/2016 S. 3443 NWB QAAAF-85927 Wengerofsky, Die Reform der Grundsteuer, StuB 1/2017 S. 25 NWB TAAAF-89850 Hubert, Einheitsbewertung von Grundvermögen unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, StuB 8/2018 S. I NWB ZAAAG-81313 Einheitswerte für inländischen Grundbesitz (§ 19 Abs. 1 BewG) wurden ursprünglich für mehrere Steuerarten festgestellt. Dies betraf neben der Grundsteuer die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer und die Gewe...