Arbeitshilfe Januar2020

Einziehung einer Forderung, die unter dem Nennwert entgeltlich erworben wurde, steht im Veranlagungszeitraum 2008 einer Veräußerung i. S. des § 23 EStG gleich

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Erfüllung die Einziehung einer Forderung, die von einer Gesellschaft unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB NAAAG-90386