Arbeitshilfe November 2020

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, hier: Aufwendungen aufgrund von Streitigkeiten über das Umgangsrecht mit der ins Ausland entführten Tochter

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Sind Aufwendungen für die Führung eines den Kernbereich des menschlichen Lebens berührenden Rechtsstreits (im Rahmen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung) über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind und über die Rückkehr des von der Mutter ins Ausland entführten Kindes nach Deutschland als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG abzugsfähig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAG-90399