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STFAN Nr. 8 vom Seite 2

Erzielen Turnierpokerspieler Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

Dipl.-Kfm. Lars Grözinger, Steuerberater; Hünstetten

Grundsätzliches

Was ein Gewerbebetrieb ist, wird grundlegend in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG definiert. Hiernach handelt es sich um eine selbstständige und nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Dabei darf die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen sein. Darüber hinaus darf es sich nach der Rechtsprechung nicht um eine private Vermögensverwaltung handeln.

Konkret zu beurteilender Sachverhalt

Der Steuerpflichtige X nimmt seit Jahren an Pokerturnieren teil. Insgesamt spielte er pro Jahr an durchschnittlich 50 Tagen Poker. Weitere Einkünfte erzielt er nicht. Die Pokerturniere fanden in verschiedenen Städten und Ländern statt. Aufgrund seiner Erfolge gewann X wiederholt Preisgelder, die seine diesbezüglich angefallenen Kosten (z. B. Reisekosten, Buy-In etc.) deutlich überstiegen.

Handelt es sich bei der Teilnahme an Turnierpokerspielen um einen Gewerbebetrieb mit der Folge, dass die Gewinne daraus als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind? Oder liegt ein reines Glücksspiel vor, das nicht zu gewerblichen Einkünften führt?

Lösung des k...

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