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NWB Nr. 37 vom Seite 2695

Steuerhinterziehung durch Erben und Zuwendungsempfänger

Eine Betrachtung anlässlich aktueller Rechtsprechung

Dr. Matthias H. Gehm

[i]Hessisches FG, Urteil v. 7.5.2018 - 10 K 477/17 NWB LAAAG-88681 Die Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in der letzten Zeit vermehrt Gegenstand von Rechtsprechung der Strafgerichte, aber auch der Finanzgerichte gewesen. Man mag sich dabei vergegenwärtigen, dass im Jahr 2016 laut Statistischem Bundesamt das von der Finanzverwaltung veranlagte in Deutschland vererbte und verschenkte Vermögen bei rund 109 Milliarden € lag. Auch der Ankauf der sog. Steuersünder-CDs brachte für viele Betroffene neben der Strafverfolgung wegen Hinterziehung von Einkommensteuer (vgl. , BStBl 2018 II S. 223) auch eine solche wegen Hinterziehung von Erbschaftsteuer mit sich, da das zum Teil vor Jahrzehnten im Ausland angelegte Kapital ererbt wurde. Das Hessische FG hat zudem jüngst entschieden, dass auch im Hinblick auf ehebedingte Zuwendungen eine Hinterziehung von Schenkungsteuer begangen werden kann ( NWB LAAAG-88681). Weiterhin hat der NWB RAAAE-91795 zum Verschweigen von Vorschenkungen bei einer Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung Stellung bezogen. Der folgende Beitrag will Eckpunk...