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NWB Nr. 41 vom Seite 2994

Kindergeldberechtigung „fiktiv“ unbeschränkt Steuerpflichtiger mit Einkünften aus Gewerbebetrieb

Anmerkung zum

Dr. Christina Avvento

[i]BFH, Urteil v. 14.3.2018 - III R 5/17 NWB CAAAG-85048 Der NWB CAAAG-85048 entschieden, dass jedenfalls bei Gewerbetreibenden, die antragsgemäß als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, für die monatsweise zu prüfende Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG das entscheidende Kriterium die inländische Tätigkeit ist, die eine inländische Steuerpflicht auslöst und damit das Wahlrecht nach § 1 Abs. 3 EStG erst eröffnet. Mit seiner Entscheidung hat der BFH damit eine bislang höchstrichterlich noch nicht entschiedene und zwischen den Finanzgerichten unterschiedlich beantwortete Rechtsfrage geklärt.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in

I. Ausgangsfall

1. Sachverhalt

[i]Antragsgemäße Veranlagung nach § 1 Abs. 3 EStGDer Kläger wohnt mit seiner Ehefrau und seinen beiden minderjährigen Kindern in Polen. Er war in den Jahren 2011 bis 2015 in Deutschland selbständig im Baugewerbe tätig (Fußbodenarbeiten, Fliesenverlegung, Malerarbeiten, Abrissarbeiten, Schleifarbeiten, Entsorgung etc.). Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (vgl. § 9 AO) hatte er nicht begründet. Auf Antrag wurde der Kläger vom Finanzamt in den Jahren 2011 bis 2013 als unbeschränkt ein...