Adalbert Ruschel, Sigrid Jüttemann

Arbeits- und Berufspädagogik für Ausbilder in vier Handlungsfeldern

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-47863-0

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Vorwort

Im Jahre 1969 trat das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft und stellte die rechtliche Grundlage für die Einführung einer Ausbildungseignungsverordnung (AEVO) dar. In dieser AEVO wird von Personen, die als Ausbildende tätig sind, der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung gefordert. Die erste AEVO hatte von 1972 bis 1998 Gültigkeit und wurde im Jahr 1999 modifiziert. Nunmehr wurden Ausbilder nach einen neuen Rahmenstoffplan, der in sieben sogenannte „Handlungsfelder“ aufgeteilt war, für ihre Tätigkeit in der Ausbildung qualifiziert. Der Anspruch bestand im Erwerb einer besonderen beruflichen Handlungskompetenz.

Zwischen 2003 und 2008 setzte der damalige Bundesminister für Bildung und Forschung die AEVO aus. Ausbilder, war jetzt jeder, der es sein wollte – und zwar ohne dafür die arbeits- und berufspädagogische Eignung vorweisen zu müssen. Im Jahr 2005 wurde dann das 1969 erlassene BBiG grundlegend verändert und in seiner Intention an die verbesserten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Nunmehr erhob man den Erwerb der „beruflichen Handlungsfähigkeit“ zum Qualitätsmerkmal einer erfolgreichen Ausbildung als Ausbilder.

Im Jahr 2009 kam es zu einer weiteren Novellierung der AEVO, auf der Grundlage des 2005 i...