Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 194 Sachlicher Umfang einer Außenprüfung

Andreas Pinter (März 2023)
Hinweise:

AEAO zu § 194; Betriebsprüfungsordnung, insbesondere § 9 BpO (Kontrollmitteilungen);  IV A 4 – S 1450/17/10001, BStBl 2018 I S. 614 (Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO).

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1Der sachliche Umfang der Außenprüfung nach § 194 Abs. 1 AO darf nicht über die Zulässigkeit der Außenprüfung nach § 193 AO hinausgehen. § 194 AO erweitert daher nicht die Zulässigkeit der Außenprüfung, sondern bestimmt lediglich den Inhalt i. R. d. Zulässigkeit. Die Vorschrift regelt den Umfang einer Außenprüfung sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher und persönlicher Hinsicht.

II. Geltungsbereich

2Die Vorschrift gilt für alle Prüfungen i. S. d. §§ 193 ff. AO.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3In der Prüfungsanordnung, § 196 AO, wird der Umfang der Außenprüfung festgelegt. Bei der Bestimmung des sachlichen Umfangs hat die FB neben § 194 AO die Regelungen der BpO zu beachten.

4 Der Umfang der Außenprüfung hat Auswirkung auf die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO, auf die Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO, auf die Mitwirkungspflichten...

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