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NWB Nr. 4 vom Seite 185

Das Mietrechtsanpassungsgesetz als Antwort auf weiter steigende Mieten

Sog. Mietpreisbremse erweist sich bisher als zahnloser Tiger

Professor Dr. Ulf P. Börstinghaus

Es ist wahrscheinlich zurzeit DAS soziale Thema. Durch die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren steigen die Mieten scheinbar unaufhaltsam. Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom (BGBl 2015 I S. 610) eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse) haben nach allgemeiner Auffassung bislang nicht zu den erhofften Wirkungen geführt. Das hat mehrere Gründe. Zum einen werden durch die Beschränkungen keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen. Zum anderen gibt es offensichtlich Fälle extremer Modernisierungen, in deren Folge sich Mieter die Miete für ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Besonders belastend sind Situationen, in denen bauliche Veränderungen in missbräuchlicher Weise oder in der Absicht angekündigt oder durchgeführt werden, die Mieter zur Beendigung des Mietverhältnisses zu veranlassen (sog. Herausmodernisieren). Und zudem obliegt die Durchsetzung der Regelungen den Mietern. Nach Ansicht der Parteien der Großen Koalition können Mieter aber aufgrund der Ausnahmetatbestände, insbesondere des Ausnahmetatbestands einer höheren Vormiete, nicht ohne Weiteres beurteilen, ob die verlan...