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NWB Nr. 5 vom Seite 277

Aktuelles

Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen

Am wurde ein Zusatzabkommen zur Änderung des deutsch-französischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet (Pressemitteilung des .

Durch das Zusatzabkommen soll die im geltenden Abkommen vorgesehene Gewährung der französischen Körperschaftsteuergutschrift (”avoir fiscal”) ab allgemein abgeschafft werden. Das Gesetzgebungsverfahren, mit dem das Zusatzabkommen in Kraft gesetzt werden soll, wird umgehend eingeleitet werden.

Die Abschaffung der Steuergutschrift erfolgt im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform, mit der ein neues Körperschaftsteuersystem und das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden sind. Aufgrund der weitgehenden Beseitigung der steuerlichen Doppelbelastung der Dividenden in Deutschland sehen beide Staaten keine Notwendigkeit mehr, bei französischen Dividenden weiterhin die Gutschrift der französischen Körperschaftsteuer zu gewähren. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich wird damit auch an die Abkommen Deutschlands mit vergleichbaren Staaten angeglichen.

Ergänzend weist das BMF auf die Gemeinsame deutsch-französische Erklärung vom hin, in ...