Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

5. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 18981
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65445-4

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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (5. Auflage)

99. Arbeitsrecht

ÜbersichtÜbersicht zum Arbeitsrecht


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Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist nach § 611 BGB ein Dienstvertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet.
Form des Arbeitsvertrages
Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist nicht formgebunden (Grundsatz der Vertragsfreiheit).
Für Arbeitnehmer, die länger als einen Monat eingestellt werden (§ 1 NachwG), hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen (§ 2 Abs. 1 NachwG).
Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Art der Tätigkeit
  • Beginn und Dauer der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Höhe des Arbeitsentgelts
  • Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsfristen
  • freiwillige soziale Leistungen
Probezeit
längstens für die Dauer von sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB).
befristeter Arbeitsvertrag
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
Bei einer unwirksamen Befristung (z. B. mündlich) gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 Satz 1 TzBfG).
Ist die Befristung nur wegen Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinb...