Ewald Ickstadt, Marvin Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

7. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-54067-2

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (7. Auflage)

V

1 Ver.di

ist die Abkürzung für   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft .

2 Verbraucher

ist nach der Definition des   Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jede   natürliche Person , die ein   Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

3 Verbrauchsgüter

sind solche Güter (Konsum- oder Produktionsgüter), die nur eine einmalige Nutzung gestatten und dabei als selbstständiges Gut untergehen oder verbraucht werden (z. B. Nahrungsmittel, Toilettenpapier).

4 Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

ist der tarifpolitische und arbeitsrechtliche Dachverband der kommunalen Verwaltungen und Betriebe. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertritt die in den einzelnen Bundesländern bestehenden kommunalen   Arbeitgeberverbände und ist zugleich eine der   Tarifvertragsparteien im   öffentlichen Dienst bei den   Arbeitgebern .

5 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

ist aus dem Zusammenschluss der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), der Deutschen Postgewerkschaft (DPG), der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), der Industriegewerkschaf...

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