Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 13

Keine Ersatzfähigkeit von Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung

Dennis Janz

Bei der Regulierung von Fahrzeugschäden nach einem Verkehrsunfall stellt sich häufig die Frage, ob und in welcher Höhe der Geschädigte auch die Umsatzsteuer auf seine Schadenspositionen ersetzt bekommt. Der BGH hatte mit verlautbart, dass wenn der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung wählt, die im Rahmen einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht als ersatzfähig anzusehen sei, auch nicht in Höhe des im Schadensgutachten zugrunde gelegten Umsatzsteueranteils. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung sei insoweit unzulässig (Anschluss Senat, ).

Hinweis

Das Steuerrecht kann den Gestaltungen des Zivilrechts dann nicht folgen, wenn besondere steuerrechtliche Vorschriften ausdrücklich oder die wirtschaftliche Betrachtungsweise dem Sinngehalt nach eine Abweichung gebieten. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise – eine ungeschriebene Rechtsregel zur Auslegung von Steuergesetzen – schreibt vor, dass Vorgänge, die in den gesetzlichen Steuertatbeständen mit Begriffen des bürgerlichen Rechts umschrieben sind, unabhängig von ihrem bürgerlich-rechtlichen Gehalt au...