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NWB Nr. 37 vom Fach 2 Seite 4711

Praktische Beispiele zur Festsetzungs- und Zahlungsverjährung

von Oberamtsrätin Rita Domann, Bonn

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die Ausführungen zur Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung in NWB F. 2 S. 4693 ff. und F. 2 S. 4707 ff. werden durch die nachfolgenden Beispiele ergänzt. Die einzelnen Beispiele enthalten deshalb Hinweise auf die entsprechenden Kommentierungsstellen in den genannten Aufsätzen.

1. Beispiel zur Anlaufhemmung bei NWB F. 2 S. 4699 Fesstellung von Einheitswerten (§ 170 Abs. 4 AO)

Ein Stpfl. hat seine Erklärung zur Hauptfeststellung des EW des BV auf den im Kj 1985 abgegeben. Die Feststellungsfrist beginnt mit Ablauf des Kj, in dem die Erklärung eingeht, also mit Ablauf des 31. 12. 85. Ohne diese Anlaufhemmung hätte die Feststellungsfrist für die Hauptfeststellung auf den mit Ablauf des Jahres 1983 begonnen. Durch den späteren Eingang der Erklärung wurde der Beginn der Feststellungsfrist um zwei Jahre hinausgeschoben. Entsprechend verschiebt sich auch die Feststellungsfrist für eine Fortschreibung (§ 181 Abs. 2 AO). Sie beginnt für eine Wertfortschreibung auf den mit Ablauf des , also ebenfalls zwei Jahre später.

2. Beispiel zur Ablaufhemmung bei NWB F. 2 S. 4697 leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 171 Abs. 7 AO)

Bei einer Außenprüfung im Jahr 1986