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NWB Nr. 13 vom Seite 904

Das Glück des Steuerberaters im Haftungsprozess

Das neueste Urteil des IX. Senats zur Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung und zur Schadensberechnung

Prof. Dr. Marion A. R. Müller

Empfiehlt [i]Geißler, Haftung des Steuerberaters, infoCenter, NWB GAAAB-78593, II, 2 ein Berater seinem Mandanten einen Vertragsschluss mit einem Dritten und profitiert er hiervon vermögensmäßig, ohne dies gegenüber dem Mandanten offenzulegen, gilt dies nach st. Rspr. als Pflichtverletzung. Haftungsansprüche setzen neben der Pflichtverletzung allerdings auch einen Schaden und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Schaden voraus. Im Grundsatz hat der Mandant diese zu beweisen. Nicht entschieden war bislang die Frage, inwieweit zur Feststellung des Ursachenzusammenhangs die Grundsätze des Anscheinsbeweises oder der Beweislastumkehr greifen können. In seiner neuesten Entscheidung zur Steuerberaterhaftung hat sich der , NWB FAAAH-05310) u. a. mit der Problematik der Beweisführung sowie der Schadensberechnung befasst.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Sachverhalt

[i]StB verschweigen eigene wirtschaftliche VorteileDie auf Schadensersatz verklagten Steuerberater A und B, die ihre gemeinsame Tätigkeit in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgeübt haben und ab dem Jahr 2000 für den Mandanten M in Steuerangelegenheiten tätig waren, empfahlen diesem, zur Steueroptimierung geschlossene Fonds zu zeichnen. Hierzu könne sich M an die A...