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NWB Nr. 20 vom Seite 1511 Fach 2 Seite 7903

Besteuerung der Vereine

von Dipl.-Finanzwirt Herbert Schleder, Bonn

In den Vereinsregistern der Amtsgerichte waren am 477 000 Vereine eingetragen. Die Zahl der nicht eingetragenen - und damit nicht rechtsfähigen Vereine - dürfte nicht geringer sein. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Idealvereine, von denen wahrscheinlich die weitaus meisten als gemeinnützig anerkannt sind oder ihre Anerkennung als gemeinnützig erreichen könnten. Statistiken über die Zahl der tatsächlich als gemeinnützig anerkannten Vereine gibt es nicht.

Der wirtschaftliche Verein spielt in Deutschland keine Rolle mehr. Es gibt nur noch knapp 100 Altfälle. Die Besteuerung der wirtschaftlichen Vereine sowie der nicht gemeinnützigen Vereine richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Die nachfolgenden Erläuterungen beschränken sich deshalb auf die Darstellung der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit und der Besteuerung der ideellen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereine. Sie gelten mit Ausnahme weniger Sonderregelungen auch für die gemeinnützigen Körperschaften in anderer Rechtsform, z. B. die Stiftungen, Kapitalgesellschaften und Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts.

I. Gemeinnützigkeit

1. Grund...