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NWB Nr. 15 vom Seite 1051

Hinzuverdienstgrenze und Anrechnung von Urlaubsabgeltung

Horst Marburger

Urlaubsabgeltung ist unter der Regelung des § 96a Abs. 1 Satz 1 SGB VI (a. und n. F.) auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grds. anzurechnen.

Gesetzlicher Rahmen:

[i]Anrechnung im Monat der AnspruchsentstehungUrlaubsabgeltung ist Hinzuverdienst aus einem während des Rentenbezugs noch laufenden Beschäftigungsverhältnis, wobei die Abgeltung auf die Rente grds. in dem Monat anzurechnen ist, in dem der Abgeltungsanspruch entsteht (§ 96a Abs. 1 Satz 2 und § 100 Abs. 1 SGB VI).

Sachverhalt:

[i]BSG, Urteil v. 12.3.2019 - B 13 R 35/17 RDer arbeitsunfähig erkrankte Versicherte V erhielt von der DRV Rheinland-Pfalz ab Oktober 2007 zunächst befristet bis und im Anschluss daran auf Dauer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Im November 2010 endete das Arbeitsverhältnis. Die beiden ehemaligen Vertragsparteien schlossen im September 2011 einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht, wonach der Arbeitgeber verpflichtet war, 5.104 € brutto zum Ausgleich sämtlicher Urlaubsansprüche des V aus dem beendeten Arbeitsverhältnis an diesen zu zahlen. Die DRV hat die Rentenbewilligung für den Monat Oktober 2011 wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X) vollständig aufgehoben und von V 1.138,48 € zurückgefordert. Die ei...