Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GK Nr. 4 vom Seite 19

Anlagenbuchungen

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Die größte Anzahl der Buchungen im Rechnungswesen eines Großhandelsunternehmens betrifft im Tagesgeschäft den Ein- und Verkauf von Waren. Buchungen auf Anlagekonten sind eher selten. Dennoch muss sie jeder kaufmännische Azubi in der Prüfung beherrschen. Anlagenbuchungen fallen im Unternehmen in drei Situationen an: Wenn das Unternehmen Anlagegüter anschafft, wenn es sie am Jahresende abschreibt oder wenn es Anlagegüter verkauft. Alle drei Fälle wollen wir uns näher anschauen.

Was zeichnet Anlagegüter aus?

Im Kontenrahmen für den Groß- und Außenhandel werden in Kontenklasse 0 drei verschiedene Gruppen von Anlagegütern unterschieden:

  1. Immobilien, also Grundstücke und Gebäude

  2. Bewegliche Anlagen (Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattungen)

  3. Finanzanlagen.

Was ist das Besondere an Immobilien?

Bei Immobilien muss zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden werden. Die unbebauten Grundstücke werden im Konto Grundstücke erfasst. Die bebauten Grundstücke finden sich im Konto Gebäude wieder. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil beide Konten hinsichtlich der Abschreibungen unterschiedlich behandelt werden.

Nehmen wir einmal an, ein Un...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

GK - Die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement